Im Notfall kommt es darauf an, schnell Hilfe zu rufen und die richtigen Angaben zu machen.
Über die einheitliche Notrufnummer 112 können Sie europaweit rund um die Uhr Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern.
In Bayern verbindet Sie der Notruf 112 mit der örtlichen Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei. Dank der Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Hier gehts zum Fax-Formular.
Wenn andere Personen Hilfe brauchen, leisten Sie Erste Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes! Beides kann Leben retten.
Sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelegungsmaßnahmen erforderlich, unterstützt der Leitstellen-Disponent bei Bedarf Laien, die Erste Hilfe leisten, durch eine telefonische Anleitung zur Wiederbelebung. Weitere Informationen zur Telefonreanimation T-CPR Bayern finden Sie unter www.t-cpr-bayern.de.
Damit die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die fünf “W”:
Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Gemeindename oder Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)!
Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (was ist geschehen? was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person!
Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das – gegebenenfalls geschätzte – Alter an!
Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!
Unter dieser Notrufnummer erreichen Sie die Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei.
Unter dieser Nummer erreichen Sie die Bundespolizei, die unter anderem für bahnpolizeiliche Angelegenheiten zuständig ist.
Unter dieser Notrufnummer erreichen Sie die Giftinformationszentrale Bayern.
Benötigen Sie außerhalb der regulären Sprechstunden Ihres Hausarztes ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen, die nicht den Einsatz des Rettungsdienstes notwendig erscheinen lassen, hilft der Ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Vermittlung
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